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Förderprogramm für Unternehmen
Das Land Baden-Württemberg fördert Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzvorhaben mit rund 4,6 Millionen Euro. Anträge können alle Unternehmen in Baden-Württemberg stellen, unabhängig von Größe und Branche. Das Programm besteht aus zwei Bausteinen: der Beratungs- und der Investitionsförderung. Antragsfrist ist der 15. November.
„Ohne die Wirtschaft geht es nicht. Wollen wir unser Ziel im Land erreichen, bis 2040 klimaneutral zu sein, müssen wir Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch im großen Umfang senken. Dazu braucht es Unternehmerinnen und Unternehmer, die den Klimaschutz vorantreiben“, erläutert Ministerin Walker heute (22.09.). Mit dem Programm „Unternehmen machen Klimaschutz“ und einem Fördervolumen von rund 4,6 Millionen Euro unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft daher die Umsetzung von systematischem und strukturiertem unternehmerischem Klimaschutz und der Reduzierung von Treibhausgasen. „Das kommt dem Klima zugute, aber auch den Unternehmen: Wer Energie effizient nutzt, spart Kosten“, so Walker.
Das Förderprogramm ist Teil der Strategie „Unternehmen machen Klimaschutz“ und richtet sich an Unternehmen jeder Größe und Branche in Baden-Württemberg. Gegliedert ist das Programm in zwei Bausteine:
- Beratungsförderung
- Investitionsförderung
Ziel der Beratungsförderung ist es, Unternehmen bei der Erstellung der Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz zu unterstützen, daraus einen Transformationspfad abzuleiten und Klimaschutzmaßnahmen auszumachen. Wer schon eine Treibhausgasbilanz hat, findet Beratung etwa zu weiteren Einsparmöglichkeiten sowie zur Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen.
Die Beratungsförderung umfasst zwei Teile mit jeweils bis zu fünf bezuschussten Beratungstagen. Teil A können alle Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg beantragen. Teil B setzt den Abschluss einer Klimaschutzvereinbarung mit dem Land und den damit einhergehenden Beitritt zum Klimabündnis Baden-Württemberg voraus. Die mögliche Maximalförderung liegt hier bei insgesamt 9.000 Euro.
Der zweite Baustein, die Investitionsförderung, zielt auf die Umsetzung von Maßnahmen ab, die wesentlich zur Treibhausgasminderung oder -vermeidung beitragen. Das können etwa technologische Verfahren sein, die material- und energieeffizient arbeiten, Methoden, die eine Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie ermöglichen oder auch intelligente Lösungen im Bereich der Abwärme.
Förderfähig sind maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro.
Die Antragstellung für die Beratungsförderung ist fortlaufend möglich und erfolgt über das Antragsformular. Anträge für die Investitionsförderung können zum 31. März und 30. September eines Jahres gestellt werden, in 2023 zum 15. November, ebenfalls über das Antragsformular.