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Förderprogramm geht in die vierte Runde
Invest BW, das größte einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs, nimmt ab dem 21. September 2022 wieder Anträge zur Förderung von Innovationen entgegen. Für diesen Aufruf stehen 40 Millionen Euro zur Verfügung.
„In den vergangenen beiden Jahren hat sich Invest BW zu einer Institution der Innovationsförderung im Land entwickelt. Mich freut sehr, dass besonders unsere Start-ups und unser Mittelstand davon profitieren“, betonte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Seit dem Start von Invest BW im Jahr 2021 wurden fast 1200 Anträge gestellt. Insgesamt wurden über 220 Millionen Euro für Zukunftsprojekte in Baden-Württemberg vergeben. Rund 80 Prozent aller geförderten Projekte stammen von Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Nach den missionsorientierten Förderaufrufen zu Innovationen für den Klimaschutz im ersten Quartal 2022 und zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im zweiten Quartal ist der kommende Förderaufruf technologieoffen. „In der aktuell unsicheren wirtschaftlichen Lage ist es wichtig, alle Branchen mitzunehmen. Wir wollen jeder guten Idee eine Chance geben“, so Hoffmeister-Kraut. Anträge können Unternehmen stellen, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder beabsichtigen, sich auf eine dieser Arten im Bundesland anzusiedeln.
Der anstehende Invest BW Förderaufruf soll wirkungsvolle Anreize für Start-ups und KMU schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Das gilt besonders im Bereich der wichtigen Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen und für Innovationen zur Lösung großer Herausforderungen, wie etwa dem Klimawandel. Darüber hinaus soll die aktive Kooperation von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur beschleunigten Umsetzung von Forschungsergebnissen in innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse gestärkt und damit die Wirkung des anwendungsorientierten Wissens- und Technologietransfers ausgebaut werden.
Für Start-ups und KMU gibt es mit diesem Förderaufruf erweiterte Möglichkeiten, gefördert zu werden. Neben auf sie zugeschnittenen Auswahlkriterien schafft nun die Option zur Förderung nach der De-minimis-Beihilfen-Verordnung leichten Zugang zu attraktiver finanzieller Unterstützung. Bis zu einer Fördersumme von 200.000 Euro sind vereinfachte Bonitätsnachweise zu erbringen, was jungen, innovativen Start-ups mit üblicherweise geringer Ausstattung an Eigenkapital entgegenkommt.
So stellen Sie einen Antrag
Förderanträge für den vierten Förderaufruf können bei VDI/VDE Innovation + Technik GmbH auf der Internetseite www.invest-bw.de ab dem 21. September 2022 eingereicht werden. Zur Antragstellung gilt das Stichtagsprinzip. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet. Weitere Details und Informationen zur Antragstellung, Auswahl und Bewertung der Anträge sowie den Förderaufruf und die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums finden Sie unter www.invest-bw.de.
Zusätzlich findet für alle Interessierten am 20. Oktober 2022 ein Web-Seminarstatt, in dem Details zum Förderaufruf und zur Antragsstellung erklärt sowie Fragen beantwortet werden.
Über Invest BW
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat am 15. Januar 2021 Invest BW als das größte branchenoffene einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs offiziell gestartet. Für Fördermaßnahmen stehen bis Ende 2022 insgesamt bis zu 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ zur Verfügung. Mit Beschluss der Landesregierung vom 27. Juli 2021 wurde festgelegt, Invest BW als Innovationsförderprogramm fortzuschreiben.
Seither wurden quartalsweise technologieoffene und missionsorientierte Förderaufrufe veröffentlicht, letztere zu „Innovationen für den Klimaschutz“ sowie „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz“. An diese schließt sich der hier beschriebene technologieoffene Förderaufruf an. Ein weiterer missionsorientierter Förderaufruf ist im vierten Quartal 2022 vorgesehen.