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GAP-Förderprogramme des Landes anhand von ,best practice‘-Beispielen in Berlin vorgestellt
Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „In Baden-Württemberg sind die GAP-Förderprogramme an die regionalen Erfordernisse angepasst. Damit werden sie zum Schlüssel für eine nachhaltige Landwirtschaft, die unsere bäuerlichen Familienbetriebe stärkt sowie Natur und Umwelt schützt.“
„Baden-Württemberg nutzt im Rahmen des GAP-Strategieplans die Möglichkeit, um maßgeschneiderte Förderprogramme nach regionalen und nachhaltigen Erfordernissen anzubieten. Daher ist es im Interesse von Baden-Württemberg, das die Gemeinsame Agrarpolitik so umgesetzt werden kann, dass wir unsere Ernährungs- und Umweltziele erreichen und gleichzeitig unsere landwirtschaftlichen Betriebe erfolgreich wirtschaften können. Damit unterstützen wir unsere bäuerlichen Familienbetriebe und stärken den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg.“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk MdL, am Donnerstag (23. November), in der Vertretung des Landes in Berlin, im Rahmen einer Veranstaltung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Baden-Württemberg.
„Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft informierten sich anhand von ‚best practice‘-Beispielen aus Baden-Württemberg zu Möglichkeiten der Ausgestaltung von Förderprogrammen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union die in Baden-Württemberg sehr erfolgreich und in besonderem Maße an die regionalen Erfordernisse angepasst sind. Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Land berichteten von ihren Erfahrungen zu den baden-württembergischen Förderprogrammen ,Marktstrukturverbesserung‘, ,Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum‘, ,Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)‘ sowie der ,Europäische Innovationspartnerschaft (EIP agri)‘.
Mit den Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) in Höhe von 706,5 Millionen Euro und der entsprechenden Kofinanzierung des Bundes und des Landes stehen Baden-Württemberg insgesamt rund 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung, um 16 auf das Land zugeschnittene Förderprogramme in der Förderperiode von 2023 bis 2027 umzusetzen.
„Wir setzen in Baden-Württemberg neue Akzente in den Förderprogrammen. Hierzu gehören die Förderung der Biodiversität im Einklang mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes, die Reduktion des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes und die Ausweitung des Ökolandbaus“, erläuterte Minister Hauk.
Baden-Württemberg setzt sich mit Nachdruck für die zukunftsfähige Nutztierhaltung ein. Hierzu wurden zum Beispiel Änderungen im Agrarinvestitionsförderungsprogramm vor- sowie neue Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls aufgenommen. „Wenn wir die Landwirtschaft nachhaltig transformieren wollen, ohne die Betriebe auf diesem Weg zu verlieren, müssen wir die Akteure überzeugen und ihnen Hilfestellung anbieten. Daher bieten wir zur Stärkung von Wissen und Innovationen neue Maßnahmen der Weiterbildung sowie neue Module der landwirtschaftlichen Beratung an“, betonte Minister Hauk.
Die Fördermaßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz und des Naturschutzes in den Wäldern werde man weiterführen. Mit dem Regionalprogramm ,LEADER‘, der ,Naturparkförderung‘ und den ,Innovativen Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)‘ setze das Land zudemdie erfolgreichen Programme zur Entwicklung und Vitalität des Ländlichen Raums fort
„Wir wollen mit den baden-württembergischen Förderprogrammen der 2. Säule für die Familien in der Landwirtschaft eine gute Balance finden zwischen Investitionsförderung und Risikomanagement. Außerdem unterstützen wir über angepasste Weiterbildung und Beratung sowie ambitionierte Agrarumwelt-, Klimaschutz- und Tierwohlmaßnahmen. Wir geben den landwirtschaftlichen Betrieben passgenaue Förderinstrumente an die Hand, um sie und ihre Wertschöpfung für den Ländlichen Raum zu erhalten“, erklärte Minister Hauk.
Mit Blick auf den Bund mahnt er an, dass der GAP-Strategieplan verlässlich zu finanzieren sei. Auch bei den Anpassungen der Öko-Regelungen gehe es um Optimierung. „Es darf zu keinen Änderungen kommen, die bei den Direktzahlungen zu wesentlichen Kürzungen führen könnten. Bereits die geplanten Mittelkürzungen in der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)‘ werden Auswirkungen auf künftige Finanzbudgets der Förderprogramme haben. Das kann das Land nicht ersetzen“, betonte Minister Hauk.