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Geplante neue Verpackungsvorschriften erkennen Umwelt- und Klimavorteile kompostierbarer Kunststoffverpackungen an
European Bioplastics (EUBP) begrüßt die von der Europäischen Kommission verabschiedeten Entwürfe für neue Verpackungs- und Biokunststoffvorschriften. „Wir begrüßen das erste umfassende politische Rahmenwerk der Kommission für innovative Biokunststoffe, das deren Potenzial für einen positiven Beitrag zur Umwelt anerkennt.
EUBP lobt insbesondere, dass die Kommission in den geplanten Verpackungsvorschriften die wichtige Rolle, die kompostierbare Kunststoffverpackungen beim Erreichen der ambitionierten Abfall- und Klimaziele spielen, anerkennt“, so Hasso von Pogrell, Geschäftsführer von EUBP. „Wir hätten jedoch erwartet, dass biobasierte Rohstoffe stärker gefördert werden.“
„Wir sind erleichtert, dass das ursprünglich vorgeschlagene Teilverbot kompostierbarer Kunststoffverpackungen aufgehoben wurde und kompostierbare Verpackungslösungen in der EU weiterhin vermarktet und recycelt werden dürfen“, fügt von Pogrell hinzu. Die von der Kommission geplante Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) erkennt den Beitrag an, den kompostierbare Kunststoffe zur Erhöhung der Menge und Qualität getrennt gesammelter Bioabfälle sowie zur Verringerung der Kontamination (organischer) Abfallströme leisten können. Laut EUBP unternimmt die Kommission einen ersten Schritt in die richtige Richtung, indem sie vorschreibt, dass mehrere Verpackungsanwendungen, darunter Teebeutel, Filterkaffeepods und -pads, Obstaufkleber und leichte Kunststofftragetaschen, verpflichtend in industriellen Kompostieranlagen kompostierbar sein müssen.
„Leider finden sich nach wie vor einige sich hartnäckig haltende Missverständnisse im Kommuniqué zum politischen Rahmenwerk wieder. Diese beziehen sich auf die Themen Landnutzung, Methoden zur Bewertung des Umweltnutzens, angebliche Risiken einer Kreuzkontamination von Abfallströmen sowie die in verschiedenen Umgebungen mögliche biologische Abbaubarkeit von biobasierten, biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffen. Diese Missverständnisse haben die Kommission von der vollständigen Umstellung auf biobasierte Produkte abgehalten, die es Europa ermöglichen würde, seine Abhängigkeit von fossilen Ressourcen zu verringern und seine ambitionierten Klima- und Kreislaufziele zu erreichen“, sagt von Pogrell.
Insbesondere schafft es die geplante Verordnung nicht, durch Zielvorgaben biobasierte Inhalte ebenso zu fördern wie recycelte Inhalte. Dies würde zur Sicherung der Rohstoffverfügbarkeit, zur Erreichung der ambitionierten Ziele für recycelte Inhalte sowie zur Erfüllung der strengen Anforderungen für kontaktempfindliche Materialien beitragen. Die Priorisierung von recycelten Inhalten und mechanischem Recycling wird nicht ausreichen, um die Abhängigkeit der EU von fossilen Ressourcen zu beenden und den aktuellen Trend zu Überverpackung und übermäßigem Abfall in der EU zu stoppen, argumentiert EUBP.
„Wir fordern die EU-Politiker auf, bei ihrer politischen Unterstützung für biobasierte und kompostierbare Kunststoffe mehr Engagement und eine klare Vision zu zeigen: Verbessern und präzisieren Sie die Vorschrift mit dem Ziel, Innovationen im Bereich nachhaltiger Materialien und Verpackungslösungen zu unterstützen und sicherzustellen, dass Investitionen, Arbeitsplätze und Innovationen in Europa bleiben“, fordert von Pogrell. Während des anstehenden ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wird EUBP den Prozess weiterhin mit Expertise und Fachkenntnissen begleiten, damit das Potenzial und die Vorteile von Biokunststoffen beim Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft voll anerkannt werden.