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Land fördert Forschung zur Vermeidung von Tierversuchen
Das Land setzt das Programm mit der Forschungsförderung und dem Forschungspreis für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen weiter fort. Somit werden auch im Jahr 2023 wissenschaftliche Arbeiten zur Vermeidung von Tierversuchen gefördert und ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Tierversuchen geleistet.
„Wir setzen unser erfolgreiches Programm mit der Forschungsförderung und dem Forschungspreis für Ersatz- und Ergänzungsmethoden auch im Jahr 2023 fort. Mit der Förderung unterstützt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Entwicklung neuer Methoden, die Tierversuche ersetzen oder reduzieren. Förderfähig sind auch die Validierung von Methoden und ethisch-wissenschaftliche Ansätze mit Bezug zur Verwendung von Tieren in Forschung und Lehre“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 22. März 2023.
Der Forschungspreis dient der Auszeichnung wissenschaftlicher Arbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zum Ersatz von Tierversuchen oder der Reduzierung der Tierzahl sowie der Belastung von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren leisten. Förderanträge oder Vorschläge preiswürdiger Forschungsarbeiten können jeweils bis zum 15. Juni 2023 eingereicht werden.
Forschungsförderung in Höhe von 200.000 Euro
„Baden-Württemberg ist ein wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung. Vollständig auf Tierversuche zu verzichten, ist derzeit nicht möglich. Bestimmte Versuche sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Gerade deshalb unterstützen wir die Entwicklung alternativer Methoden in Forschung und Lehre. Auch ein vollständiger Verzicht auf tierische Materialien wie tierbasierten Seren oder Antikörpern in der biomedizinischen Forschung sollte verstärkt fokussiert werden. Besondere Berücksichtigung im Auswahlverfahren wird in diesem Jahr daher auch die Verwendung tierischer Materialien in den Projekten finden", erklärte Minister Peter Hauk.
Für die Forschungsförderung stehen für das laufende Jahr 200.000 Euro aus Mitteln des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung. Die Forschungsprojekte müssen in Baden-Württemberg oder unter Beteiligung von Einrichtungen aus Baden-Württemberg durchgeführt werden. Der Forschungspreis ist mit bis zu 25.000 Euro dotiert. Für den Forschungspreis können auch Arbeiten eingereicht werden, die nicht in Baden-Württemberg erstellt wurden.